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Treffen der VBR mit Landtagsabgeordneten der SPD im Bayerischen Landtag

111129_VBR_MdL_Wengert_Strohmayr_Schuster.jpgAm 29.11.11 trafen sich der neu gewählte Landesvorsitzende der VBR, Bernhard Buchhorn, und der Bezirksvorsitzende von Schwaben-Nord, Detlef Kraze, im Landtag zu einem Gespräch über die Besoldung der Realschuldirektoren mit den Abgeordneten Dr. Simone Strohmayer, Mitglied des Ausschusses Bildung, Jugend und Sport, Stefan Schuster, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, und Dr. Paul Wengert, Mitglied des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen.

 


In dem Gespräch wurden zuerst die durchaus positiven Neuerungen im neuen Dienstrecht für die Kolleginnen und Kollegen benannt, wie das nun gesetzlich verankerte funktionsunabhängige Beförderungsamt für Realschullehrer/innen, die neue Amtsbezeichnung "Realschuldirektor" und die Anhebung der Bezüge für die Realschulkonrektoren und die Realschuldirektoren. Als völlig unzureichend wird von der VBR allerdings die Zulage für die Realschuldirektoren in Höhe von 170,37 € brutto gesehen. Hier stimmten alle am Gespräch beteiligten Abgeordneten zu, dass diese Amtszulage in der jetzigen Form nicht der Verantwortung Rechnung trägt, die den Realschuldirektoren laut Dienstordnung und den Vorgaben des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen übertragen ist. Zusätzlich wird durch die nicht mehr gegebene Abstandswahrung die verantwortungsvolle Tätigkeit zu wenig gewürdigt. Das Katholische Schulwerk hat diese Problematik erkannt und gehandelt. Ab dem 01.01.2012 erhalten ihre Realschuldirektoren eine Amtszulage von 340 € um den besoldungsrechtlichen Abstand zwischen den Ämtern wieder herzustellen, die Tätigkeit der Schulleiter zu honorieren und um überhaupt geeignete Schulleiter zu gewinnen. Dies deckt sich mit der Forderung der VBR, die Zulage für alle Realschuldirektoren auf die Hälfte des Abstandes von A15 zu A16 in der letzten Dienstaltersstufe, also um ca. 300 € anzuheben.
Im Verlauf des offenen und informativen Gesprächs wurde uns mehrfach zugesagt, diese Forderung der VBR voll zu unterstützen. MdL Schuster möchte aus diesem Grund den entsprechenden Antrag noch unbedingt in die Beratungen zum Nachtragshaushalt einbringen, die Anfang 2012 beginnen. Grundsätzlich wird aber das Leistungslaufbahngesetz zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert, so dass die Forderung der VBR spätestens hier nochmals verhandelt wird.
Nach dem einstündigen Gespräch bedankten sich der Landesvorsitzende der VBR, Bernhard Buchhorn, und der Bezirksvorsitzende von Schwaben-Nord, Detlef Kraze, für das konstruktive Gespräch.